Die vier Männer aus drei Eifelgemeinden und aus dem Großherzogtum Luxemburg, die sich am Donnerstag vor dem Eupener Strafgericht wegen Drogenvergehen verantworten mussten, hatten mindestens eine Gemeinsamkeit: Sie sind allesamt wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Belgien, Deutschland oder Luxemburg einschlägig vorbestraft.
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