Bei physischen Angriffen auf Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die zu einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit führen, sollen Täter fortan drei bis fünf Jahre Gefängnis riskieren.
Vandenbroucke: Härtere Strafen bei tätlichen Übergriffen auf Beschäftigte im Gesundheitswesen
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