„Im Jahr 2017 starben 25 300 Menschen auf europäischen Straßen. 135 000 Menschen wurden schwer verletzt – obwohl die Straßen in der EU die sichersten der Welt sind. Die häufigsten Opfer waren Kinder, Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer sowie ältere Menschen. Durch die Reform der Richtlinie für Kfz-Versicherungen wollen wir die grenzüberschreitende Regelung von Schadensansprüchen bei Verkehrsunfällen vereinfachen. Heute werden Opfer von Verkehrsunfällen, bei denen der Versicherer des verantwortlichen Fahrzeugs zahlungsunfähig ist, möglicherweise nicht entschädigt. Nach den neuen Regeln soll die Verantwortung für eine Entschädigung in solchen Fällen bei den Mitgliedstaaten liegen. Außerdem verlangen wir, dass die Entschädigung innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten gewährt wird“, erklärt der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) zum Hintergrund der Reform.
Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, werden auch künftig nicht unter die Kfz-Richtlinie fallen – obschon das von der Kommission vorgeschlagen wurde. „Wir haben uns als Parlament klar gegen eine verpflichtende Kfz-Versicherung für E-Bikes ausgesprochen, weil das deren Kosten unnötig in die Höhe treiben würde. Wir dürfen den Menschen, die auf Mobilität mit dem Fahrrad setzen, keine Steine in den Weg legen. Das Risiko, das von solchen E-Bikes im Straßenverkehr ausgeht, ist nicht viel höher als das Risiko eines herkömmlichen Fahrrads. Die meisten E-Bikes sind heute schon über die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung versichert. Das reicht in der Regel aus“, so Arimont. Zwar haben Mitgliedstaaten nach wie vor die Möglichkeit, eine Versicherungspflicht für E-Bikes einzuführen, allerdings wird dies nicht als europaweit verpflichtend vorgegeben. (red)
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