Strafbefehl gegen Weihbischof Dr. Johannes Bündgens rechtskräftig

<p>Strafbefehl gegen Weihbischof Dr. Johannes Bündgens rechtskräftig</p>
Illustrationsfoto: dpa



Am 13. Juli 2021 wurde er wegen Veruntreuung von 128.000 Euro zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt.



Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, diesen aber nun zurückgezogen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.



Mit sofortiger Wirkung legt Weihbischof Dr. Bündgens seine Aufgabe als 1. Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes Aachen nieder.



Bischof Dr. Helmut Dieser stellt klar, dass Weihbischof Dr. Johannes Bündgens bis auf Weiteres keine bischöflichen Aufgaben im Bistum Aachen wahrnehmen wird: „Ich fordere den Weihbischof auf, dem Heiligen Vater nunmehr seinen Rücktritt anzubieten.“ (red/hegen)

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