Ob Eynattener Kirmes oder Knabbefest: Autofahrer müssen sich auf Verkehrsbeeinträchtigungen einstellen

<p>Für die Dauer der Eynattener Kirmes müssen sich Autofahrer auf Verkehrsbeeinträchtigungen einstellen.</p>
Für die Dauer der Eynattener Kirmes müssen sich Autofahrer auf Verkehrsbeeinträchtigungen einstellen. | Archivfoto: GrenzEcho

·Eynattener Kirmes vom 2. bis 6. September

Anlässlich der Eynattener Kirmes ist das Parken und Halten in der Louisenstraße ab dem 30. August (8 Uhr) untersagt. Vom 31. August bis zum 7. September (einschließlich) wird die Louisenstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. Die Umleitung erfolgt über Aachener Straße/Lichtenbuscher Straße und umgekehrt. Ausgenommen sind die Anlieger in der Zeit außerhalb des Kirmesbetriebs. Den Linienbussen ist für die Dauer der Sperrung das Befahren der Höveler Gasse erlaubt. In der Höveler Gasse wird das Halten und Parken von Fahrzeugen beidseitig verboten, um die Durchfahrt der Linienbusse zu gewährleisten. Anwohner werden gebeten, die Tonne für Grünabfälle sowie den Haushaltsmüll am 2. September ausnahmsweise im Bereich Aachener Straße an den Bürgersteig zu stellen. Die Zufahrt zum Kirmesgelände über die Aachener Straße muss frei bleiben.

·Raerener Keramikmarkt am 10. und 11. September

Der Aufbau für den diesjährigen 27. Keramikmarkt beginnt am 9. September. Daher gilt vom 9. September (ab 18 Uhr) bis zum 11. September in Burg- und Bergstraße ein Durchfahrverbot in beide Richtungen. Die Umleitung erfolgt über Hauptstraße, Bahnhofstraße, Iterstraße, Platzstraße und umgekehrt.

Den Anliegern des gesperrten Bereichs und den Besuchern des Keramikmarktes wird die Zufahrt zum Wohnort bzw. zum Besucherparkplatz erlaubt.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt gleichzeitig ein Halte- und Parkverbot in der Burgstraße, ab der Gasse gegenüber Haus Nr. 103 bis zur Gasse „Blar“ in der Bergstraße sowie ab Haus Nr. 95 in der Burgstraße bis zur Kreuzung Hauptstraße, auf der rechten Seite in Richtung Hauptstraße.

Die Marktstände werden so platziert, dass die Rettungsdienste den Veranstaltungsbereich bei Notfällen passieren können. Die Linienbusse können die Haltestellen in diesem Zeitraum nicht wie gewohnt bedienen.

· Straßenfest Honien am 10. September

Anlässlich des Straßenfestes im Viertel Honien wird die Straße Honien zwischen Tümpel und Kreuzung Walheimer Straße/Turmstraße für den Verkehr gesperrt. Die Sperrung gilt während der Veranstaltung sowie für die Dauer der Auf- und Abbauarbeiten des Festzeltes.

· Knabbefest am 16. und 17. September

Anlässlich des Knabbefestes gilt in der Rottstraße (ab Kreuzung Kreuzstraße bis Kreuzung Untere Rottstraße, in Fahrtrichtung Plei) ein Durchfahrverbot. Die Umleitung erfolgt über Untere Rottstraße, Waldstraße, Kalverberg, Schulstraße. Ein Halte- und Parkverbot gilt außerdem im Schonsweg (beidseitig) und in der Rottstraße (vor den Häusern Nr. 36 bis 40, ausgenommen sind Linienbusse). (red/sue)

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