Hälfte der afghanischen Asylbewerber in Belgien hat kein Recht auf Schutz

<p>Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) in Brüssel entscheidet über Asylanträge.</p>
Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) in Brüssel entscheidet über Asylanträge. | Foto: belga

Im März passte das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (GKFS) seine Empfehlung an: „Bevor die Taliban an die Macht kamen, gab es mehr willkürliche Gewalt“, sagt Generalkommissar Dirk Van den Bulck in „De Standaard“.

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