Arbeitsunfälle: Gewerkschaft spricht von „Fehlverhalten“ der Versicherer

<p>Betroffene Arbeitnehmer, die vom Versicherer abgelehnt werden, müssen selber umso tiefer in die Tasche greifen.</p>
Betroffene Arbeitnehmer, die vom Versicherer abgelehnt werden, müssen selber umso tiefer in die Tasche greifen. | Illustrationsbild: picture alliance/dpa/dpa-tmn

Wer einen Arbeitsunfall hat, muss sich an die Unfallversicherung seines Arbeitgebers wenden. Diese entscheidet dann, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.

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