Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1851 sind bislang lokale Verlosungen ohne vorherige Genehmigung der Gemeindebehörden verboten.
Genehmigungspflicht für kleine Tombolas fällt weg
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Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1851 sind bislang lokale Verlosungen ohne vorherige Genehmigung der Gemeindebehörden verboten.
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