Eupener Strafgericht: Erfolgloser Einbrecher muss nicht zurück ins Gefängnis

<p>Eupener Strafgericht: Erfolgloser Einbrecher muss nicht zurück ins Gefängnis</p>
Illustrationsbild: dpa

Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige wurde zu acht Monaten Haft verurteilt, aber der Teil der Gefängnisstrafe, der die Dauer der Untersuchungshaft übersteigt, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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