Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige wurde zu acht Monaten Haft verurteilt, aber der Teil der Gefängnisstrafe, der die Dauer der Untersuchungshaft übersteigt, wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Eupener Strafgericht: Erfolgloser Einbrecher muss nicht zurück ins Gefängnis
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