Eupener Strafgericht: Erfolgloser Einbrecher muss nicht zurück ins Gefängnis

<p>Eupener Strafgericht: Erfolgloser Einbrecher muss nicht zurück ins Gefängnis</p>
Illustrationsbild: dpa

Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige wurde zu acht Monaten Haft verurteilt, aber der Teil der Gefängnisstrafe, der die Dauer der Untersuchungshaft übersteigt, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment