Aus dem Zivilgesetzbuch geht hervor, dass die zivile Eheschließung grundsätzlich „im Gemeindehaus“ stattfinden muss, andernfalls ist sie ungültig.
Rechtliche Absicherung der Eheschließung außerhalb des Gemeindehauses
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Aus dem Zivilgesetzbuch geht hervor, dass die zivile Eheschließung grundsätzlich „im Gemeindehaus“ stattfinden muss, andernfalls ist sie ungültig.
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