Rechtliche Absicherung der Eheschließung außerhalb des Gemeindehauses

<p>Vincent Van Quickenborne</p>
Vincent Van Quickenborne | Foto: belga

Aus dem Zivilgesetzbuch geht hervor, dass die zivile Eheschließung grundsätzlich „im Gemeindehaus“ stattfinden muss, andernfalls ist sie ungültig.

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