Das bedeutet, dass weniger als einer von sechs Hungerstreikenden schließlich in Belgien bleiben darf. 423 Personen erhielten keine Aufenthaltsgenehmigung, zwei Anträge wurden abgelehnt und eine Person wartet noch auf eine Entscheidung.
Hungerstreikende Papierlose: Nur jeder Sechste darf bleiben
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