Rote Fahne weht über dem Hohen Venn

<p>Rote Fahne weht über dem Hohen Venn</p>

Das Verbot soll einerseits verhindern, dass Wanderer durch Unachtsamkeit ein Feuer entfachen, andererseits dient es auch dem Schutz der Wanderer.

Die gesperrten Gebiete sind an den Eingängen deutlich gekennzeichnet. Es handelt sich um Wege sowie Stege.

Die Wanderer sind aufgefordert, sich strikt an die Verbotszonen zu halten. Personen, die in einem gesperrten Bereich angetroffen werden, riskieren eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro pro Person. (pf)

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