Fabre muss tatsächlich nicht ins Gefängnis, es sei denn, er wird in den nächsten fünf Jahren erneut verurteilt. Das Gericht sah sechs der zwölf Anklagepunkte gegen Fabre als erwiesen an, in einem siebten Fall wurde er freigesprochen.
Jan Fabre zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit Bewährung verurteilt
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