EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg

<p>Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden am Endziel oder wird er sogar gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung.</p>
Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden am Endziel oder wird er sogar gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. | Foto: dpa
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