Erstens: der Appellationshof Lüttich (Richter: G. Rosewick, M. Lazarus, E. Duyster) hat in seinem von Ihnen kritisierten Entscheid nicht über einen politischen Meinungsstreit verhandelt und entschieden, sondern B. Kartheuser mit einer ausführlichen Begründung wegen Verleumdung meiner Person verurteilt.
Zweitens: F. Derwahl wurde am 29. März 1994 im sog. Niermann-Prozess mit einer ausführlichen Begründung vom Gericht Erster Instanz Eupen (Richter: E. Ortmann, J.M. Freres, V. Reul) wegen Verleumdung u.a. meiner Person rechtskräftig verurteilt.
Die Berufung Derwahls gegen dieses Urteil wurde vom Appellationshof Lüttich (Richter: J.-J. Willems, J. Schils, J.-P. Aerts) mit Entscheid vom 11.01.1996 wegen Missachtung der Wohnsitzwahl bei der Zustellung der Berufungsschrift für null und nichtig erklärt. Vertreten wurde H. Derwahl bei diesem Verfahren von der bekannten Lütticher Anwaltskanzlei MATRAY & MATRAY. Verantwortlich für die korrekte Einreichung einer Berufungsschrift ist der Berufungskläger selbst. Wenn Sie ein bestimmtes Reiseziel erreichen wollen und zum falschen Bahnhof fahren, machen sie dann den Bahnhofsvorsteher dafür verantwortlich und erwarten, dass man Ihnen einen Sonderzug zur Verfügung stellt ?
Drittens: Sie werfen unisono mit Derwahl und Kartheuser den genannten Richter*innen in Eupen und Lüttich u.a. „gefällige Fehlurteile“ vor. Das ist starker Toback und es ist Ihnen wohl klar, dass darunter nichts anderes zu verstehen ist, als dass sich die genannten Richter*innen haben korrumpieren lassen, um Fehlurteile zu fällen!
Mit Ihren haltlosen Vorwürfen gegen die Justiz und die Politik (finanzielle Einschüchterung, Angstmache, verordnete Ruhe, Boykott eines verdienstvollen Literaten) bedienen Sie jedenfalls die Verschwörungstheoretiker mit willkommenen Latrinenparolen!
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