Eifelpolizei möchte Veranstalter mehr in die Pflicht nehmen

<p>Egal, ob Rallye oder Markt: Sobald eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, muss sie im Vorfeld genehmigt werden. Ansonsten ist sie verboten.</p>
Egal, ob Rallye oder Markt: Sobald eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, muss sie im Vorfeld genehmigt werden. Ansonsten ist sie verboten. | Foto: GE-Archiv

Sprich: Die Veranstalter von Bällen, Festivals, Konzerten, Umzügen, Kundgebungen, Rallyes, Kirmes usw.

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