Eifelpolizei möchte Veranstalter mehr in die Pflicht nehmen
Freizeit
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Schon vor zwei Jahren hatte die Eifelpolizei in Zusammenarbeit mit den Gemeinden das Konzept zur Genehmigung von Veranstaltungen überdacht und in der verwaltungspolizeilichen Verordnung festgeschrieben. Erst jetzt, da die Corona-Situation wieder Zusammenkünfte ermöglicht, kommen diese Bestimmungen richtig zum Tragen. „Um die Lebensqualität aller zu gewährleisten, ist es uns wichtig, zusammen mit den Veranstaltern einen tragbaren Rahmen zu erarbeiten“, erklärt der diensttuende Zonenchef Johannes Cremer das Prinzip, das den Bestimmungen zugrunde liegt.
Egal, ob Rallye oder Markt: Sobald eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, muss sie im Vorfeld genehmigt werden. Ansonsten ist sie verboten.
| Foto: GE-Archiv
Sprich: Die Veranstalter von Bällen, Festivals, Konzerten, Umzügen, Kundgebungen, Rallyes, Kirmes usw.
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