Bald wirklich zwei Jahre Garantie für das, was man kauft

<p>Die Umkehr der Beweislast im Falle eines defekten Geräts wird von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht.</p>
Die Umkehr der Beweislast im Falle eines defekten Geräts wird von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht. | Foto: dpa

Dank der gesetzlichen Garantie können Verbraucher ihre Waren kostenlos reparieren, ersetzen oder erstatten lassen, wenn sie aufgrund eines Fehlers des Verkäufers oder Herstellers (z. B. eines Herstellungsfehlers) defekt sind.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment