Wie die Tourismusagentur Ostbelgien mitteilt, wird das Verbot an den Eingängen der betroffenen Vennflächen durch rote Fahnen angezeigt. Die Wanderer sind gebeten, sich strikt an die Verbotszonen zu halten. Dieses Verbot soll verhindern, dass Wanderer durch Unachtsamkeit ein Feuer entfachen. Zudem dient es dem Schutz der Wanderer. Zahlreiche Wanderwege am Rand des Venns und alle Wanderwege in den Wäldern sind weiterhin zugänglich.
Personen, die sich nicht an das Verbot halten, riskieren eine Geldstrafe von 150 Euro pro Person. (red/pf)
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