Arbeitsmarktreform in kleinen Schritten: „Mehr Freiheit für Arbeitnehmer“

<p>Vier Minister für eine Vier-Säulen-Reform: David Clarinval, Pierre-Yves Dermagne, Alexander De Croo und Frank Vandenbroucke (v.l.n.r.) bei der Pressevorstellung ihres Abkommens.</p>
Vier Minister für eine Vier-Säulen-Reform: David Clarinval, Pierre-Yves Dermagne, Alexander De Croo und Frank Vandenbroucke (v.l.n.r.) bei der Pressevorstellung ihres Abkommens. | Foto: belga

Bei der Haushaltsklausur im Oktober 2021 hatten die Vivaldi-Parteien vereinbart, ein Maßnahmenpaket zur Reform des Arbeitsmarkts umzusetzen. Dabei sollten zwei Ziele verfolgt werden: Erhöhung der Beschäftigungsquote auf 80  % (bis 2030) und bessere Rahmenbedingungen für neue Arbeitsformen wie Telearbeit, E-Commerce oder Plattformökonomie. Zudem ist die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben stärker als je zuvor. All diese Trends haben sich während der Corona-Pandemie verstärkt, und ist der belgische Arbeitsmarkt mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert, die den Anstieg der Beschäftigungsquote bremsen. Dazu gehören mangelnde Investitionen in die Ausbildung, geringe Mobilität der Arbeitskräfte, Diskriminierung und eine hohe Anzahl Mangelberufe. Vor diesem Gesamthintergrund ist der erzielte „Arbeitsdeal“ zu sehen.

„Wir haben zwei schwierige Corona-Jahre hinter uns“, begann Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) die Präsentation des Maßnahmenpakets. „Mit dieser Vereinbarung stellen wir die Weichen für eine gesunde Wirtschaft; die Reform des Arbeitsmarktes ist ein wichtiger Bestandteil davon. Sie soll die Menschen und die Unternehmen stärken.“ Der Deal ruhe auf vier Säulen, erläuterte er. Die erste: „Mehr Flexibilität und Freiheit für die Arbeitnehmer.“ Es wird mehr Freiheiten geben, die Arbeitszeiten anzupassen. So soll es beispielsweise möglich sein, die 38-Stunden-Woche an vier Tagen abzuleisten und in einer Woche mehr, in der nächsten weniger Stunden zu arbeiten. „Wenn wir dem Engpass auf dem Arbeitsmarkt begegnen wollen, müssen wir diese Flexibilität einbauen“, so De Croo. Neu an der Vier-Tage-Woche, die bereits heute in einigen Unternehmen praktiziert wird, ist, dass der Arbeitnehmer fortan das Recht hat, sie einzufordern, wie Arbeitsminister Pierre Yves Dermagne (PS) erläuterte.

Die Ausbildung als individuelles Recht des Arbeitnehmers bildet die zweite Säule: Ziel ist es, den Arbeitnehmern leichter Zugang zu Schulungen anzubieten. „Investierungen in die Weiterbildung sind wichtig, um den Engpässen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken“, erläuterte der Premier. „In den kommenden Jahren wird eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr für die Schulung von Mitarbeitern vorbehalten sein. Diese Säule kommt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugute“, so Dermagne.

Säule Nummer drei bietet die Möglichkeit, schneller den Arbeitsplatz zu wechseln. Ein Jobwechsel soll demnach einfacher werden. „Belgien ist in dieser Hinsicht wenig dynamisch“, sagt De Croo. Während einer Kündigungsfrist soll man beispielsweise bereits eine andere Arbeit aufnehmen können. Die vierte und letzte Säule betrifft die digitale Wirtschaft und umfasst den Bereich des elektronischen Handels und der Plattformökonomie. Im Vorfeld des Abkommens hatte dieser Punkt für heftige Diskussionen innerhalb der Koalition gesorgt. „Viele Unternehmen werden die Möglichkeit haben, anhand von Pilotprojekten mit dem elektronischen Handel zu experimentieren“, sagte De Croo. „Es handelt sich um einen boomenden Sektor, der aber auch eine gewisse Regulierung erfordert.“

Die Arbeitsbedingungen von Mitarbeitern in der Plattformökonomie sollen verbessert werden. Arbeitsunfälle – man denke nur an die Fahrradkuriere von Deliveroo – müssen künftig versichert werden. „Auf diese Weise wird ein besserer sozialer Schutz gewährleistet“, so Dermagne. „Die derzeit bestehende Grauzone muss beseitigt werden. Zu diesem Zweck wird sich die Regierung an die entsprechenden Vorschläge der Europäischen Kommission lehnen.“ Digitales Unternehmertum oder Scheinselbstständigkeit? Mitarbeiter als Selbstständige oder Arbeitnehmer? Um sicherzustellen, dass Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, die ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in Anspruch nehmen können, hat die EU-Kommission fünf Kriterien ausgearbeitet, die für höhere Rechtssicherheit sorgen und zusätzlichen Schutz in Bezug auf die Verwendung des algorithmischen Managements bieten. Belgien übernimmt diese Kriterien und fügt noch drei weitere hinzu: Sie sollen in der Praxis angeben, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, ob Firmen wie Uber und Deliveroo mit Selbstständigen oder Arbeitnehmern arbeiten, erläuterte Sozialminister Frank Vandenbroucke (Vooruit).

Außerdem wird es im elektronischen Handel möglich sein, bis Mitternacht zu arbeiten, ohne dass dies als Nachtarbeit gewertet wird. Damit wird die bis Ende 2019 geltende Regelung wiederhergestellt, wonach die Zustimmung einer einzigen Gewerkschaft im Unternehmen ausreicht. Der Arbeitgeber muss für diese Abendarbeit einen Lohnzuschlag oder eine Prämie zahlen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, ein diesbezügliches Pilotprojekt in Unternehmen ohne die Zustimmung der Gewerkschaft durchzuführen. Die Teilnahme der Mitarbeiter muss jedoch freiwillig sein und das Projekt darf nicht länger als 18 Monate laufen.

Mit ihrer Arbeitsmarktreform soll die Beschäftigungsquote von derzeit 71,4 auf 80 Prozent bis 2030 hochgeschraubt werden. „Diese Quote hat unter dieser Regierung um 1,5 Prozent zugenommen“, meinte Dermagne. „Insbesondere die Beschäftigung von Frauen ist stark gestiegen – um fast zwei Prozent. Es gibt heute 47.000 Arbeitslose weniger als vor der Gesundheitskrise und 57.000 Arbeitslose weniger als bei Amtsantritt der Regierung.“ so der PS-Vizepremier. „Der Anteil der Erwerbstätigen wird mit den erzielten Abkommen noch zunehmen, zum Beispiel durch die Regulierung der Plattformökonomie“, fügte De Croo hinzu. In seinen Augen wird die Quote auch deshalb weiter steigen, weil die Möglichkeit besteht, Arbeitslosigkeit mit einem Engpassjob zu kombinieren. Da es regionale Unterschiede gibt – an einem Ort herrscht hohe Arbeitslosigkeit und an einem anderen ein Mangel an Arbeitskräften – soll die Möglichkeit, anderswo im Land zu arbeiten, gestärkt werden. „Der Übergang zwischen verschiedenen Arbeitsplätzen muss erleichtert werden“, so der Premier. Und schließlich sollte es möglich sein, Abfindungen in etwas ‚Aktives‘ umzuwandeln, zum Beispiel in die Möglichkeit einer Umschulung. „Aber die reine Aktivierungspolitik liegt in der Zuständigkeit der Regionen“, betonte De Croo abschließend.

Der „Arbeitsdeal“ in der Übersicht

1. Ausbildung. Um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer Zugang zu Ausbildung hat, wird ein individuelles Recht auf Fortbildung eingeführt werden: drei Tage im Jahr 2022, vier Tage im Jahr 2023 und fünf Tage ab 2024. „Durch das individuelle Recht werden weniger qualifizierte, ältere Arbeitnehmer, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Praxis mehr Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten als heute“, so Arbeitsminister Dermagne (PS). Jeder Betrieb muss mindestens einmal im Jahr einen Ausbildungsplan erstellen, der dem Betriebsrat oder der Gewerkschaftsdelegation zur Stellungnahme vorgelegt wird.

2. Plattformwirtschaft.

Sozialschutz: Um bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmern in der Plattformökonomie zu gewährleisten und Klarheit über ihren sozialen Status zu schaffen, wird das Gesetz von 2006 über die Art von Arbeitsverhältnissen angepasst werden. Ziel ist es, eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten und diejenigen Plattformen, die tatsächlich als Arbeitgeber fungieren, zu verpflichten, alle sozialen Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die dies mit sich bringt.

Arbeitsunfälle: Alle in der Plattformwirtschaft tätigen Arbeitnehmer werden im Falle eines Arbeitsunfalls besser geschützt sein. In der Tat wird das Arbeitsunfallgesetz vom 10. April 1971 auf diese Arbeitnehmer ausgeweitet. Derzeit haben die meisten Arbeitnehmer in der Plattformökonomie keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz.

3. Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben.

Vier-Tage-Arbeitswoche und variable Wochenarbeitszeit: Ein Arbeitnehmer, der dies wünscht, wird die Möglichkeit haben, seine Wochenarbeitszeit an vier statt an fünf Tagen zu leisten, wobei er einen zusätzlichen freien Tag pro Woche erhält. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer sein Wochenende um einen Tag verlängern oder einen Ruhetag in der Mitte der Arbeitswoche einplanen. Darüber hinaus kann er eine variable Wochenarbeitszeit wählen. In diesem Fall arbeitet er mehr Stunden in einer Woche und weniger in der nächsten. Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts hat er dadurch mehr Zeit für die Kinder.

Diese flexiblen Maßnahmen werden auf Initiative des Arbeitnehmers aktiviert, der einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellt. Der Arbeitgeber muss dann seine Zustimmung geben oder seine Ablehnung begründen. Ein Antrag ist sechs Monate gültig.

Recht auf Unerreichbarkeit: Wir kommunizieren heute mehr denn je über eine Vielzahl von Kanälen. Selbst abends, am Wochenende oder in den Ferien werden viele Arbeitnehmer regelmäßig kontaktiert, wodurch die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben immer poröser wird. Jeder Arbeitgeber in einem Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten wird fortan verpflichtet, das Recht auf Unerreichbarkeit für seine Beschäftigten einzuhalten. Die diesbezüglichen Vereinbarungen werden innerhalb des Unternehmens in Absprache mit den Gewerkschaften getroffen und in einem Tarifvertrag festgelegt. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, von den Arbeitnehmern nicht explizit zu erwarten, dass sie außerhalb der Arbeitszeit E-Mails bzw. Nachrichten lesen oder beantworten.

Teilzeit mit variablen Arbeitszeiten: Für diejenigen, die in Teilzeit mit variablen Arbeitszeiten arbeiten, wie Kassierer oder Landarbeiter, sind die genauen Arbeitszeiten nicht im Arbeitsvertrag festgelegt und ändern sich regelmäßig. Der Arbeitnehmer wird oft nur wenige Tage im Voraus über seine Arbeitszeiten informiert. Fortan muss eine Vorlaufzeit von mindestens sieben Arbeitstagen eingehalten werden.

4. Erhöhung der Beschäftigungsquote.

Wenn ein Arbeitnehmer entlassen wird und eine Kündigungsfrist einhalten muss, kann er beantragen, dass der Arbeitgeber ihm eine Übergangslösung zu einer neuen Beschäftigung anbietet. Konkret kann der Arbeitnehmer die Arbeit an der neuen Stelle während der Kündigungsfrist aufnehmen.

Wenn ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Wochen entlassen wird, hat er das Recht, das letzte Drittel dieser Zeit unter Fortzahlung seines Gehalts mit Aktivitäten zu verbringen, die seine Beschäftigungsfähigkeit (Vermittelbarkeit) stärken.

E-Commerce: Eine Regelung, die bereits zwischen 2017 und 2019 bestand, wird wieder eingeführt, und zwar strukturell: Unternehmen des elektronischen Handels können ihre Mitarbeiter wieder zwischen 20 und 24 Uhr an die Arbeit schicken. Dazu brauchen sie die Zustimmung nur einer einzigen Gewerkschaft. Darüber hinaus können Betriebe zwischen 20 Uhr und Mitternacht ihre eigenen E-Commerce-Aktivitäten als eine Art Pilotprojekt mit einer Höchstdauer von 18 Monaten einrichten. Die Arbeitnehmer müssen sich freiwillig dafür anmelden. Diese beiden Maßnahmen ändern nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Nachtarbeit (ab 20 Uhr) einen Zuschlag bzw. eine Prämie zu zahlen.

Vielfalt in Sektoren und Unternehmen: Innerhalb des Arbeitsministeriums wird eine neue Zelle den Sozialpartnern alle zwei Jahre Daten über die Personalvielfalt in ihrem Sektor zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage muss ein Bericht über die Situation im Unternehmen erstellt werden. Gegebenenfalls müssen die Unternehmen einen Aktionsplan zur Beseitigung dieser Unterschiede ausarbeiten.

Engpässe in Sektoren und Unternehmen: Alle zwei Jahre werden die Sozialpartner aufgefordert, über die Problematik der Mangelberufe zu diskutieren und einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die Ursachen der Engpässe erläutern und Maßnahmen vorschlagen, um diesen zu beheben. (gz)

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