Die einzelnen Maßnahmen des „Energiepakets“ werden nun dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Die diesbezüglichen Entwürfe betreffen insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom für vier Monate ab dem 1. März.
Senkung der MwSt. auf Strom erst ab 1. April
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