Senkung der MwSt. auf Strom erst ab 1. April

<p>Der Ministerrat der Föderalregierung hat den Start der zeitweiligen Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 21 auf sechs Prozent um einen Monat verschoben.</p>
Der Ministerrat der Föderalregierung hat den Start der zeitweiligen Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 21 auf sechs Prozent um einen Monat verschoben. | Illustrationsbild: dpa

Die einzelnen Maßnahmen des „Energiepakets“ werden nun dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Die diesbezüglichen Entwürfe betreffen insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom für vier Monate ab dem 1. März. Doch wird diese aus technischen Gründen und aufgrund der internen Organisation der betroffenen Betreiber erst für die Leistungen gelten, die die Kunden ab dem 1. April 2022 in Rechnung gestellt oder angerechnet werden, kündigte die Föderalregierung am Freitagabend etwas verklausuliert in einer Pressemitteilung an. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Einigung der Vivaldi-Koalitionäre hatten die Energieversorger ihre Befürchtung geäußert, dass sie es nicht schaffen würden, die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom bis März in die Praxis umzusetzen. „Das wird sehr, sehr, sehr schwierig werden“, hatte der Verband der Strom- und Gasunternehmen (Febeg) zu diesem Zeitpunkt erklärt.

Der Ministerrat billigte am Freitag außerdem den Entwurf eines Königlichen Erlasses hinsichtlich der Verlängerung des Sozialtarifs für Energie. Die Regierung bestätigte auch den von Finanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) eingebrachten „Mini-Tax-Shift“. Dieser betrifft unter anderem die Senkung des Sonderbeitrags zur Sozialen Sicherheit. (belga/svm)

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