Haltungs- und Zuchtregeln sollen nicht gegolten haben

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Von solchen Zuchtverhältnissen konnte in Büllingen keine Rede sein. | Illustrationsfoto: dpa

Die beiden Lebensgefährten hatte es nach Belgien verschlagen, weil der Mann seitens der deutschen Justiz mit einem Tierhalteverbot belegt worden war.

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