CST ist „notwendig“, Mundschutzpflicht ab sechs Jahren bleibt

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Kontrolle eines digitalen CST. | Foto: Photo News

Die Vereinigung und die drei Bürger hatten beim erstinstanzlichen Gericht in Namur eine einstweilige Verfügung beantragt, da sie das CST, das seit dem 1. November in der Wallonie gilt, für rechtswidrig hielten.

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