Die Verjährungsfrist läuft derzeit ab dem Tag, an dem die Straftaten begangen wurden. Je schwerwiegender der Sachverhalt ist, desto länger ist die Verjährungsfrist.
Straftaten sollen weniger schnell verjähren
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Die Verjährungsfrist läuft derzeit ab dem Tag, an dem die Straftaten begangen wurden. Je schwerwiegender der Sachverhalt ist, desto länger ist die Verjährungsfrist.
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