Ausfallentschädigung wird um drei Monate verlängert

<p>Die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinderbetreuungseinrichtungen werden über das Jahresende hinaus verlängert.</p>
Die Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise auf die Kinderbetreuungseinrichtungen werden über das Jahresende hinaus verlängert. | Illustration: dpa

„Die Kinderbetreuungsstrukturen haben zu jedem Zeitpunkt der Coronakrise eine Betreuung gewährleistet und somit einen wichtigen Beitrag für die Familien geleistet. Die corona-bedingte Abwesenheit von Kindern hatte für die Betreuungsstrukturen in der Kleinkindbetreuung finanzielle Einbußen zur Folge. Aus diesem Grund garantiert die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowohl den konventionierten als auch den selbstständigen Tagesmüttern sowie den Tagesmütterhäusern eine Einkommensausfallentschädigung“, teilte die Ministerin mit.

Diese Maßnahme werde nun über den 31. Dezember hinaus verlängert. „Die Entschädigung ist bis zum 31. März 2022 von der Steuer befreit“, heißt es in der Mitteilung aus dem Kabinett der Gemeinschaftsministerin. Die Ausfallentschädigung war nach Ausbruch der Coronakrise im Frühjahr 2020 eingeführt worden. Auch die Aussetzung des Personalschlüssels entsprechend dem Betreuungsbedarf sowie die Aussetzung der Anrechnung der Kredittage für die Erziehungsberechtigten werde erneut verlängert, hieß es in der Mitteilung aus dem Kabinett. Da die Weiterbildungen für Tagesmütter inzwischen digital stattfinden, werde der Erhalt der Weiterbildungspauschale ab dem 1. Januar 2022 wieder an die Teilnahme von Weiterbildungen gebunden. (red/sc)

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