ÖSHZ zahlt einmalige Hilfe aus

<p>ÖSHZ zahlt einmalige Hilfe aus</p>

Das ÖSHZ übernimmt für das Belgische Rote Kreuz, in dessen Namen und auf dessen Rechnung, die Auszahlungen. Folgende Bedingungen müssen die betroffenen Bürger für den Erhalt dieser einmaligen Hilfe erfüllen:

1. Die Wohnung ist von der Flutkatastrophe betroffen.

2. Mindestens eine Person im Haushalt hat zwischen dem 12. Juli 2021 und dem 31. Oktober 2021 eine der folgenden Sozialleistungen bezogen: Eingliederungseinkommen oder gleichgestellte Sozialhilfe (RIS oder ASE), Sozialhilfe, Schuldnerberatung ÖSHZ oder Verbraucherschutzzentrale, kollektive Schuldenregelung, Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (APA = BUB) ab 65 Jahren, Einkommensgarantie für Betagte (GRAPA = EGB), Zusätzliche Invaliditätsbeihilfe (ASI), Beihilfen zur Ersetzung eines Einkommens (ARR = BEBEE) unter 65 Jahren, erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen (BIM = EKE).

3. Das ÖSHZ der Gemeinde hat eine Vereinbarung mit dem Roten Kreuz unterschrieben.

Die Höhe der Pauschale setzt sich aus dem Basisbetrag (650 Euro für eine alleinstehende Person) und zusätzlich 195 Euro pro Person zu Lasten des Haushaltes zusammen. Alle Flutopfer, die dem ÖSHZ Eupen bekannt sind, werden einen Brief erhalten. Belege oder Bescheinigungen müssen bei entsprechender Nachfrage bis zum 17. Dezember eingereicht werden. Betroffene Bürger, die kein Schreiben erhalten und die Bedingungen erfüllen, können sich telefonisch beim ÖSHZ Eupen melden. (red/hegen)

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