„Covid-Check“ am Arbeitsplatz in Luxemburg ab Mitte Januar

<p>Wer ab Mitte Januar weder geimpft noch genesen ist, muss sich täglich testen, um in Luxemburg den Arbeitsplatz betreten zu können.</p>
Wer ab Mitte Januar weder geimpft noch genesen ist, muss sich täglich testen, um in Luxemburg den Arbeitsplatz betreten zu können. | Illustration: Jörg Sarbach/dpa

Nun wird die Regelung verschärft. Das bedeutet: Wer ab Mitte Januar weder geimpft noch genesen ist, muss sich täglich testen. „Tut er das nicht, darf er nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen. Wenn die berufliche Tätigkeit dadurch nicht erfüllt werden kann, muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen oder, falls das nicht möglich ist, unbezahlten Urlaub nehmen“, schreibt die Zeitung. Entlassungen oder disziplinarische Konsequenzen müssten die Beschäftigten nicht fürchten. Sie blieben in jedem Fall krankenversichert. Darauf hätten sich Regierung, Gewerkschaften und die Unternehmervereinigung (UEL) geeinigt. Das 3G-Regime gelte für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab Mitte Januar einen gültigen Test vorweisen, also entweder einen PCR-Test (48 Stunden gültig) oder einen zertifizierten Schnelltest (24 Stunden gültig). Die Tests müssten außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden. „Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitnehmer selber tragen, es sei denn, sie lassen sich noch vor dem 15. Januar 2022 erstimpfen. In dem Fall übernimmt der Staat bis zum 28. Februar 2022 die Testkosten bis zum Zeitpunkt der Komplettimpfung. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gelten Sonderregelungen“, so das Luxemburger Wort. Da Lehrer festgelegte Urlaubszeiten hätten, gelten für sie andere Regeln. „Hier wurde sich darauf geeinigt, dass Lehrern, die die 3G-Regeln nicht erfüllen, die Fehlzeiten vom Zeitsparkonto abgezogen werden. Für Lehrer, deren Zeitsparkonto leer ist, werden Negativzeiten berechnet, die sie später einholen müssen.“ Die Arbeitgeber dürfen laut Zeitung eine Liste mit den QR-Codes der geimpften und genesenen Arbeitnehmer führen. Diese müssten also nicht jeden Tag von Neuem den CovidCheck durchlaufen und die Kontrolle beschränkt sich auf die Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. (sc)

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