Justiz akzeptiert Kronzeugenstatus von Dejan Veljkovic

<p>Dejan Veljkovic</p>
Dejan Veljkovic | Foto: belga

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Geldwäsche- und Bestechungsskandal im belgischen Profifußball im Oktober 2018 hatten sich Veljkovic und sein Anwalt Kris Luyckx mit der Föderalen Staatsanwaltschaft geeinigt: Gegen die Zusage, alle ihm vorliegenden Informationen über illegale Praktiken im Profifußball auszupacken, wurde Veljkovic eine festgelegte Strafe vorgeschlagen: fünf Jahre Haft sowie 80.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung sowie die Beschlagnahmung von vier Millionen Euro, die der Spielervermittler auf illegale Weise eingenommen hat.

Diesen Deal hat jetzt die Anklagekammer akzeptiert, und damit sind das Abkommen sowie alle Aussagen des Serben rechtsgültig. Die Staatsanwaltschaft kann jetzt auf Basis der Veljkovic-Informationen, die in den letzten Monaten allesamt bereits überprüft wurden, weitere Ermittlungen durchführen, Haftbefehle beantragen und Personen oder Vereine offiziell beschuldigen.

Für Veljkovic ist der strafrechtliche Teil dieser Vorgänge damit abgeschlossen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Dritte Zivilklagen gegen den Spielervermittler, der seinen Beruf wieder aufnehmen will, anstrengen.

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