Paar erhält Entschädigung, weil es viertes Kind bekommen „musste“

<p>Paar erhält Entschädigung, weil es viertes Kind bekommen „musste“</p>
Illustrationsbild: dpa

Um sein krankes Kind zu retten, wollte ein Paar aus Spanien ein zweites Kind zeugen. Um sicherzugehen, dass der Nachwuchs als Spender in Frage kommt, geschah dies nicht auf natürlichem Wege, sondern im Labor des Brüsseler Universitätsklinikums. Da jedoch der „falsche“ Embryo eingepflanzt wurde, kamen die daraus entstandenen Zwillinge als Spender nicht in Frage, sodass die Frau erneut schwanger werden „musste“.

Der Fall landete vor Gericht, wo das Krankenhaus, das den Fehler zugab, nun zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt wurde. Der Richter begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der kranke Sohn des Paares aufgrund des Fehlers viel länger auf eine Knochenmarktransplantation hatte warten müssen.

Das vierte Kind des Paares, das 2018 zur Welt kam, konnte schließlich als Spender dienen. Dennoch erhalten die Eltern den Schadenersatz, um etwa den Umzug in ein größeres Haus zu finanzieren.

„Damit wendet sich das Gericht gegen die frühere Kassationsrechtsprechung, die besagt, dass bei der Geburt eines gesunden Kindes kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann“, sagt Rechtsanwalt Fien De Meyer von der juristischen Fakultät der Universität Antwerpen. (belga/sue)

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