Seit dem 3. November kann jeder, der leichte Corona-Symptome hat (über mijngezondheid.belgie.be) einen Selbbeurteilungstest ausfüllen und – falls erforderlich – einen Aktivierungscode generieren, um sich in einer Apotheker oder einem Testzentrum kostenlos testen zu lassen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Hausärzte weiter zu entlasten. Um eine Bescheinigung über das Fernbleiben von der Arbeit zu erhalten, mussten Betroffene bislang jedoch weiterhin ihren Hausarzt aufsuchen.
Die Minister für Arbeit und Soziales haben daher beschlossen, dass jeder, dem aufgrund der Selbstbeurteilung zu einem Corona-Test geraten wurde, automatisch auch eine Abwesenheitsbescheinigung für den Arbeitgeber erhält.
Die Bescheinigung gibt den Tag und die Uhrzeit an, zu der der Aktivierungscode zugestellt wurde, und gilt für die Zeit, die für die Testung erforderlich ist, höchstens jedoch für 36 Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so bald wie möglich testen zu lassen und die Bescheinigung unverzüglich an den Arbeitgeber zu senden.
Wer im Home Office arbeitet, kann ebenso während der für die Prüfung erforderlichen Zeit abwesend sein. Nach dem Test muss die Telearbeit unverzüglich wieder aufgenommen werden.
Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar. Bis dahin kann ein Arbeitnehmer maximal dreimal von der Möglichkeit Gebrauch machen, für einen Corona-Test auf der Grundlage des Selbstbeurteilungsinstruments abwesend zu sein. (belga/sue)

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