Deutschland stuft Belgien als Hochrisikogebiet ein – Ausnahmen für Grenzgänger

<p>Die deutsche Entscheidung hat Auswirkungen auf Menschen, die aus Belgien ins Nachbarland einreisen. Für Grenzgänger gelten Ausnahmen. Dieses Bild entstand bei den Grenzkontrollen belgischer Polizisten im Frühjahr 2020.</p>
Die deutsche Entscheidung hat Auswirkungen auf Menschen, die aus Belgien ins Nachbarland einreisen. Für Grenzgänger gelten Ausnahmen. Dieses Bild entstand bei den Grenzkontrollen belgischer Polizisten im Frühjahr 2020. | Foto: belga

Das gab das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag bekannt. Auch das bei Urlaubern beliebte Griechenland sowie Irland fallen nun in diese Kategorie. Im Fall der Niederlande sind die Überseegebiete Aruba, Curacao und Sint Maarten ausgenommen. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, für den gilt grundsätzlich, dass er für zehn Tage in Quarantäne muss und sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien kann.

Alle Einreisenden aus Belgien sind damit ab Sonntag, um Mitternacht, ab einem Alter von 12 Jahren verpflichtet, bei Einreise über einen Impf-, Test-, Genesenennachweis zu verfügen. Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung (DEA), die mit dem belgischen PLF-Formular vergleichbar ist, ausgefüllt werden. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de gibt man dazu Informationen zum Aufenthalt in den letzten zehn Tage an. Sollte das Ausfüllen der Einreiseanmeldung online nicht möglich sein, muss man eine „Ersatzmitteilung“ in Papierform ausfüllen, teilt das Auswärtige Amt mit. Für Geimpfte und Genesene ist dann mit der Hinterlegung der digitalen Einreiseanmeldung keine Quarantäne erforderlich. Nicht-Geimpfte müssen sich dagegen in die zehntägige Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann wie erwähnt vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Die Quarantäne endet dann mit dem Zeitpunkt der Übermittlung, teilt das Auswärtige Amt mit. Kinder unter 12 Jahren sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Ministerpräsident Oliver Paasch bestätigte dem GrenzEcho auf Anfrage, dass Deutschland erneut Ausnahmen für den „kleinen Grenzverkehr“ vorsehen werde. Für Grenzgänger gilt die 24-Stunden-Regel und damit eine Ausnahmeregelung: Wenn Grenzgänger sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sind sie grundsätzlich von der Anmelde- und einer möglichen Quarantänepflicht befreit. Allerdings müssen Grenzgänger ein Covid Safe Ticket (CST) vorlegen. Sie müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Test vorlegen. Berufspendler, die wegen ihrer Arbeit jeden Tag über die Grenze fahren müssen, müssen entweder nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind, oder sich zwei Mal pro Woche einem Test unterziehen. Oliver Paasch bestätigte ebenfalls, dass man sich im Vorfeld in der Arbeitsgruppe EU-DG mit der drohenden Gefahr einer neuen Risikoeinschätzung beschäftigt habe. Man habe zudem bei den deutschen Behörden für Ausnahmeregelungen geworben, unter anderem im deutschen Bundesrat in Berlin, wo Oliver Paasch kürzlich mit mehreren deutschen Ministerpräsidenten zusammengetroffen war.

Von der Liste der deutschen Hochrisikogebiete gestrichen werden am Sonntag übrigens: Französisch Guayana, Neukaledonien, Costa Rica, Guatemala, Guayana und Suriname. In der Europäischen Union hatte es im Spätsommer zwischenzeitlich gar keine Corona-Hochrisikogebiete gegeben. Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet ist in Deutschland automatisch auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot. (dpa/sc)

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