Arbeitgeber und Diskothekenbesitzer verstimmt

<p>Vier Tage zu Hause, einen Tag im Betrieb: So sieht die Telearbeit-Regelung bis 12. Dezember aus.</p>
Vier Tage zu Hause, einen Tag im Betrieb: So sieht die Telearbeit-Regelung bis 12. Dezember aus. | Foto: dpa

Die neue Regelung der obligatorischen Telearbeit sieht vor, dass, wenn die Art der Funktion oder die Kontinuität der Tätigkeit im Betrieb dies zulässt, jeder Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und in der Verwaltung bis zum 13.

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