Demnach war das Gerät vom Typ NK7, das auf der E313 zwischen Lüttich und Tongern steht, nur in der Lage, Geschwindigkeiten bis zu 300 Kilometer pro Stunde zu erfassen.
In Belgien gibt es per königlichem Erlass vier Arten von Radargeräten. Allerdings darf keines der Geräte eine Geschwindigkeit über 300 km/h feststellen. Um Raser, die schneller als 300 Kilomter pro Stunde fahren, zu belangen, müssen die gesetzlichen Bestimmungen geändert werden. (belga/dpa/calü)

Kommentare
Na super. Wenn man in einer sogenannten “Wohn- und Begegnungszone” (20 km/h) mit 40 geblitzt wird ist man seinen Führerschein erstmal los (doppelt so schnell wie erlaubt). Wenn man aber mit über 300 km/h auf der Autobahn erwischt wird ist alles ok. Krankes System...
Sehr geehrter Herr Betsch, warum denn gleich auf 180? Solche Berichte, ohne gesellschaftlichen Mehrwert, dienen nur der Erzeugung von Empörung. Nüchtern betrachtet ist dieser Einzelfall doch weitaus weniger gefährlich als das tägliche tausendfache Übertreten der Höchstgeschwindigkeit in einer Wohngegend.
Hinzu kommt, dass die Politik nicht alles immer sofort regeln kann und Prioritäten setzen muss. Gerade bei Zulassungen von Messgeräten braucht es Rechtssicherheit.
Fassen wir uns also an die eigene Nase und versuchen unser eigenes Fahrverhalten zu kontrollieren. Damit ist der Verkehrssicherheit mehr gedient, als mit dem Echauffieren über Bleifußidioten oder angeblich unfähige Politiker.
Es war für den normalen Autofahrer einfach unvorstellbar, dass jemand mit 300 km/h über die Autobahn brettern könnte., also mit dem Zweieinhalbfachen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Auch bei der Zulassung der Blitzapparate konnte man sich das wohl nicht vorstellen.
Irgendwo wird es ja immer eine Höchstgrenze geben.
Müssen jetzt neue her, die bis 500 oder noch mehr km/h blitzen können/dürfen?
Da stellt sich doch wohl die grundsätzliche Frage, warum solche Boliden für den Verkehr auf öffentlichen Straßen überhaupt zugelassen werden.
Damit einige wenige ihren Geschwindigkeitsrausch bis zum Exzess ausleben können, nach dem Motto "Freie Fahrt für freie Bürger"?
PS. Es ist nicht klar, ob das Gerät aus technischen Gründen nur bis 300 km/h messen kann (Abschnitt 1) oder ob die gesetzlichen Bestimmungen es nicht erlauben, gemessene Werte über dieser Höchstgrenze strafrechtlich zu verwerten (Abschnitt 2).
Für Letzeres spräche, dass ja effektiv 306 km/h gemessen wurden.
Kommentar verfassen
3 Comments
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren