Die Maßnahme ist in dem von der Regierung am vergangenen Freitag verabschiedeten Programmgesetz enthalten. Den Einzelhändlern wird es freistehen, die von ihnen gewünschte elektronische Zahlungsmethode anzubieten. Barzahlungen werden weiterhin möglich sein.
Die Maßnahme ist Teil des Plans des Ministers zur Betrugsbekämpfung. Van Peteghem hofft auf einen ähnlichen Effekt wie bei der Einführung der intelligenten Registrierkasse im Gaststättengewerbe. (belga/jod)

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