Verstoß gegen Meinungsfreiheit: Majestätsbeleidigung nicht strafbar

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König Philippe hält sich derzeit zu einem Arbeitsbesuch in Dänemark auf. | Foto: belga

In Belgien wurde die Beleidigung des Königs immer noch als Verbrechen angesehen. Dies wird sich nun ändern. Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass das Gesetz vom 6.

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