Der Weg ist frei für die Versteigerung von 5G-Rechten im nächsten Jahr

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Ein Mobilfunkmast mit Antennen für die fünfte Mobilfunkgeneration (5G). | Foto: dpa

Laut De Sutter berücksichtigen die Erlasse sowohl die Gutachten des Staatsrates als auch die Bemerkungen der Teilstaaten im Konzertierungsausschuss sowie die Kommentare, die aus einer öffentlichen Befragung stammen.

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