„In Übereinstimmung mit dem spanischen Recht - und im grundlegenden Interesse der Gerechtigkeit - erwartet die UEFA von dem betreffenden Richter, dass er bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Prüfung dieses Antrags unverzüglich beiseite tritt“, hieß es am Dienstag in einer UEFA-Mitteilung. Grundsätzlich werde die Zuständigkeit des Gerichts in Madrid nicht anerkannt. Bei einem Madrider Provinzgericht wurde Berufung gegen die bisherigen im Sinne der Clubs getroffenen Entscheidungen eingereicht.
Die UEFA hatte am späten Montagabend auf eine Androhung de Laras reagiert und die Verfahren gegen die drei Super-League-Clubs Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin eingestellt. Auch werde der europäische Verband von den übrigen neun Super-League-Teams, die sich von dem Projekt nach massiven Protesten schnell abgewendet hatten, keine Strafzahlungen einfordern.
Dieses Vorgehen sei allerdings kein Zurückweichen in der Super-League-Frage um die angestrebte Neugründung eines Wettbewerbs der Spitzenclubs abseits der Champions League. Die UEFA bekräftigte ihre Haltung, dass sie „stets nicht nur in Übereinstimmung mit ihren Statuten und Reglementen, sondern auch mit dem EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Schweizer Recht im Zusammenhang mit diesem sogenannten Super League-Projekt“ gehandelt habe. „Die UEFA bleibt zuversichtlich und wird ihre Position in allen relevanten Rechtsordnungen weiterhin verteidigen“, hieß es. (dpa/calü)
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