Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verbietet Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesen Zeitpunkt noch nicht, dass sie schwanger sind. Eine Ausnahme gibt es nur für medizinische Notfälle.
Außergewöhnlich an der Regelung ist, dass sie Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen jene vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Damit könnte es Klagen gegen eine Reihe von Personen geben - etwa gegen jemanden, der eine Betroffene zu einem Abtreibungstermin fährt, Eltern, die für eine Abtreibung zahlen oder Beschäftigte des Gesundheitswesens.
Sollte das Gesetz in Kraft bleiben, fürchten Frauenrechtsorganisation eine regelrechte Jagd auf alle, die Schwangere bei Abtreibungen unterstützen. Präsident Joe Biden hatte empört auf die neue Regelung reagiert. Der Demokrat argumentierte wie zahlreiche Frauenrechtsorganisationen, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Es verstoße gegen das Grundsatzurteil des Obersten Gerichts von 1973, bekannt als „Roe v. Wade“, das Abtreibungen landesweit legalisiert.
Unter den Richtern, die gegen den Eilantrag stimmten, waren auch die von Ex-Präsident Donald Trump für das Gericht vorgeschlagenen Richter Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett. Barrett hatte im Oktober 2020 die verstorbene liberale Justiz-Ikone Ruth Bader Ginsburg ersetzt. In der Begründung der Richter hieß es nun, es sei nicht über die Verfassungsmäßigkeit des texanischen Gesetzes entschieden worden. Andere verfahrenstechnisch angemessene Anfechtungen seien möglich. Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen hatten den Eilantrag eingereicht. (dpa/calü)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren