Neuerungen zum 1. August: Einschreiben direkt in den Briefkasten

<p>Künftig kann der Postbote Einschreibebriefe auch direkt in den Briefkasten werfen.</p>
Künftig kann der Postbote Einschreibebriefe auch direkt in den Briefkasten werfen. | Foto: belga

Ein Einschreiben muss prinzipiell bei der Zustellung an den Empfänger unterschrieben werden. Ist dieser abwesend, hinterlässt der Postbote eine Zustellnachricht.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment