Diese Kategorie umfasst leichte Formen von Vandalismus, wie z. B. Graffiti, oder bestimmte Verkehrsdelikte ohne Opfer. Van Quickenborne ist auch der Meinung, dass man für Corona-Verstöße nicht mehr ins Gefängnis gehen sollte.
Keine Haftstrafen mehr für kleine Delikte: Minister erläutert neues Strafgesetzbuch
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