Nur fünf Prozent der mobilen Anwendungen für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich

<p>Nur fünf Prozent der mobilen Anwendungen für sehbeeinträchtigte Menschen zugänglich</p>
Illustrationsbild: dpa

Demnach sollen Apps von Gemeinden, öffentlichen Diensten, Organisationen und öffentlichen Unternehmen ab dem 23. Juni völlig barrierefrei genutzt werden können. Derzeit seien nur wenige Apps mit Funktionen wie beispielsweise Spracherkennung ausgestattet.

„Eine Paketsendung verfolgen, eine Überweisung tätigen, einen Termin bei der Stadtverwaltung vereinbaren oder ein Bahnticket kaufen – all diese Dinge werden über das Internet und zunehmend auch über mobile Anwendungen erledigt. Aber Statistiken zeigen, dass ein Teil der Bevölkerung keinen Zugang zu diesem Angebot hat“, sagt Harielle Deuheuy aus Eqla. Menschen mit besonderen Bedürfnissen seien ein vollwertiger Teil der Gesellschaft.

Im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verhängt Belgien keine Sanktionen gegen öffentliche Einrichtungen, deren Websites und Anwendungen für beeinträchtigte Menschen nicht zugänglich sind. In Frankreich zum Beispiel kann eine Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro belegt werden. Für private Unternehmen kann dieses Bußgeld bis zu 25.000 Euro betragen. (belga/sue)

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