Was tun, wenn ich noch einen Corona-Reisegutschein besitze?

<p>Zu Beginn der Pandemie wurden Reiseveranstalter von der Verpflichtung entbunden, wegen des Coronavirus stornierte Pauschalreisen zurückzuerstatten. Stattdessen erhielten die Verbraucher Gutscheine. Diese Regelung galt sowohl für vom Reiseveranstalter als auch vom Verbraucher stornierte Reisen.</p>
Zu Beginn der Pandemie wurden Reiseveranstalter von der Verpflichtung entbunden, wegen des Coronavirus stornierte Pauschalreisen zurückzuerstatten. Stattdessen erhielten die Verbraucher Gutscheine. Diese Regelung galt sowohl für vom Reiseveranstalter als auch vom Verbraucher stornierte Reisen. | Illustration: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Zu Beginn der Pandemie hatte der belgische Wirtschaftsminister die Reiseveranstalter von der Verpflichtung entbunden, wegen des Coronavirus stornierte Pauschalreisen zurückzuerstatten. Stattdessen erhielten die Verbraucher Gutscheine. Diese Regelung galt sowohl für vom Reiseveranstalter als auch vom Verbraucher stornierte Reisen.

Was ist eine Pauschalreise? Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, bei der mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise angeboten werden. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Leistungen um den Flug und die Unterbringung im Hotel. Aber auch ein Vertrag mit einem Reiseveranstalter, der die Hotelunterkunft und einen Mietwagen enthält, fällt unter die rechtliche Regelung für Pauschalreisen. Wichtig ist aber, dass es sich um einen einzigen Vertrag mit dem Reiseanbieter handelt. Diese Gutscheine, die zwischen dem 20. März und dem 19. Juni 2020 ausgestellt wurden, durften also vom Verbraucher nicht abgelehnt werden. Eine direkte Rückerstattung des Reisepreises konnte nicht gefordert werden. Erst nach Ablauf eines Jahres ist die Rückerstattung des Reisepreises möglich. Für die Auszahlung hat der Reiseveranstalter eine Frist von 6 Monaten. Der große Vorteil dieses Gutscheins: Die Rückzahlung ist auch bei Konkurs des Unternehmens garantiert.

Bei Reisen, die ab dem 20. Juni 2020 vom Anbieter storniert wurden, durfte der Verbraucher auf einer Rückzahlung des Reisepreises bestehen. Die Rückzahlung musste innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Trotzdem haben viele Verbraucher einen Gutschein angenommen. Der Haken: Wer diesen Gutschein angenommen hat, ist nicht geschützt, wenn das Unternehmen in Konkurs geht. Aus diesem Grund wird empfohlen, mit dem Gutschein eine neue Pauschalreise zu buchen. Dann ist nämlich die Rückzahlung bei Konkurs wieder garantiert. Sollte die Reise nicht stattfinden, kann der Verbraucher auf einer Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen bestehen.

Infos zu in Deutschland gebuchten Reisen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/urlaub-buchen.... (red/sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment