Vorsorgeprinzip bei genveränderten Organismen

Sehr geehrter Herr Radermacher, die EU-Kommission hat auf Ersuchen der Mitgliedstaaten eine Studie durchgeführt und veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass der für genveränderte Organismen geltende europäische Rechtsrahmen aus dem Jahr 2001 „nicht zweckmäßig“ sei, um „neue genomische Verfahren“ anzuwenden. Die EU-Kommission argumentiert auf Basis der Studie unter anderem, dass die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung durch neue genomische Verfahren verbessert werden könne, etwa durch Pflanzen, die gegenüber Krankheiten widerstandsfähiger seien und unter anderem weniger Pestizide benötigten. Sie will nun zu einem Dialog („Konsultationsprozess“) einladen, um einen neuen Rechtsrahmen für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern.

Hier wird aber auch das Europäische Parlament ein Wort mitreden müssen. Ich stehe der Gentechnik in Lebensmitteln sehr kritisch gegenüber. Noch im September 2020 habe ich die EU-Kommission zu neuen Gentechniken in einer parlamentarischen Anfrage befragt. Ich stimme im Parlament auch bewusst für die Einsprüche über die Zulassung von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Organismen enthalten. Mein Standpunkt ist der des Vorsorgeprinzips: Der Einsatz von genmanipulierten Nahrungsmitteln muss auf europäischer Ebene streng kontrolliert werden, da die Auswirkungen auf Mensch, Tier und biologische Vielfalt nach wie vor nicht absehbar sind. Auch eine klare Kennzeichnung für die Verbraucher muss gewährleistet sein. Demnach ist mein Standpunkt, dass es keine Anpassung der geltenden Gesetze geben darf, die zu einer lascheren Risikoprüfung oder einer Aufweichung der Kennzeichnungsregeln führt. Mit freundlichen Grüßen.

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