Neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

<p>Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsunternehmen und Provider, die Telefondaten ihrer Nutzer präventiv zu erfassen.</p>
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsunternehmen und Provider, die Telefondaten ihrer Nutzer präventiv zu erfassen. | dpa

Der Justizminister verfolgt einen gezielteren Ansatz: An Orten mit erhöhtem Kriminalitätsrisiko sollen weiterhin präventiv Daten von jedem gespeichert werden.

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