Vorruhestand von Ex-Gendarmen bisher von Gemeinden finanziert

<p>Bis zu einem bestimmten Stichtag konnten ehemalige Gendarmen eine Vorruhestandsregelung beantragen, deren Kosten bisher von den belgischen Gemeinden übernommen wurden.</p>
Bis zu einem bestimmten Stichtag konnten ehemalige Gendarmen eine Vorruhestandsregelung beantragen, deren Kosten bisher von den belgischen Gemeinden übernommen wurden. | Archivbild: belga

Es handelt sich um eine Entschädigung für die Kosten, die die lokalen Behörden für die Zeit ab Laufbahnende bis zum Erreichen des eigentlichen Pensionsalters für ehemalige Gendarmen zu tragen haben.

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