Interessierte Organisationen können sich an das Ministerium wenden, wie es in einer Mitteilung aus dem Kabinett des zuständigen DG-Ministers Antonios Antoniadis (SP) heißt. Seit der Einsetzung des Rates 2016 habe der Rat die Übernahme und weitere Ausgestaltung der Zuständigkeit des Kindergeldes aktiv begleitet und unterstützt, heißt es weiter. Aufgabe des Rates sei es, der Regierung in allen Fragen im Bereich des Kindergeldes beratend zur Seite zu stehen. Zudem sei er damit betraut, bei der Ausarbeitung der Rechtstexte mitzuwirken, Gutachten auszustellen, Vorschläge zu erarbeiten und zu optimieren, sowie die Auswirkungen des Kindergeldes zu untersuchen. Interessenten können sich wenden an: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Fachbereich Familie und Soziales, Andreas Heck, Kaperberg 6, 4700 Eupen; andreas.heck@dgov.be; Telefon: 087/876 709. Um folgende Angaben wird gebeten: Organisation, Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Frist ist der 14. Mai 2021. (red/sc)
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