Frankreich begreift sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. In dem Land mit seinen rund 67 Millionen Einwohnern leben Schätzungen zufolge zwischen 3,5 und 6 Millionen Muslime. Das Verbot zur Vollverschleierung in der Öffentlichkeit trat am 11. April 2010 in Kraft. Es war die erste derartige Anordnung in einem westlichen Land.
Die neuen Vorstöße des konservativ geprägten Senats zu Kopftuchverboten sind Änderungsanträge am sogenannten Gesetz zur „Stärkung der republikanischen Prinzipien“. Mit dem Gesetz will die Regierung des Präsidenten Emmanuel Macron vor dem Hintergrund von Terroranschlägen gegen Islamismus vorgehen. Dabei geht es etwa um den Kampf von Hass im Netz. Premierminister Jean Castex betont ständig, das Vorhaben richte sich nicht gegen Religion. Amnesty International befürchtet angesichts stigmatisierender Debatten über Muslime und den Islam dennoch eine diskriminierende Anwendung.
Noch sind die Änderungen des Senats aber nicht endgültig. Damit sie am Ende im Gesetz stehen, muss auch die Nationalversammlung grünes Licht geben. Ob das geschieht oder die Vorhaben im mehrheitlich stärker liberalen Unterhaus des Parlaments scheitern, ist noch unklar. Innenminister Gérald Darmanin sprach sich gegen die Verbote aus.
Dennoch lösten die vom Senat geplanten Einschränkungen bereits jetzt Empörung aus – auch international. Unter dem Hashtag #HandsOffMyHijab („Hände weg von meinem Hidschab“) hinterfragten zahlreiche Menschen das Vorhaben in den Sozialen Medien. Das Video einer 17-jährigen französischen Muslimin auf der Plattform TikTok, in dem diese vom Votum erzählend ihren Hidschab durch Baseballkappe und Kapuze ersetzt, sahen sich mehr als drei Millionen Menschen an. Auch rund um das Burkaverbot hatte es Kritik gegeben. Eine Französin im Nikab, Kenza Drider, wollte aus Protest sogar bei der Präsidentenwahl 2012 antreten. Ihre Kandidatur wurde allerdings nicht zugelassen.
Der Streit um das Kopftuch in Frankreich beginnt weit vor dem sogenannten Burkaverbot 2010. Bereits 1994 trat ein Gesetz in Kraft, dass in Schulen nur noch diskrete – nicht aber auffällige – religiöse Symbole erlaubte. (dpa/um)

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