Selbstständige, die kommende Woche die Kinderbetreuung übernehmen, profitieren von Überbrückungsrecht

<p>Selbstständige, die kommende Woche die Kinderbetreuung übernehmen, profitieren von Überbrückungsrecht</p>

Für Schüler von Grund- und weiterführenden Schulen beginnen die Osterferien am Montag eine Woche früher. Das bedeutet, dass viele Eltern für die Betreuung ihrer Kinder sorgen müssen.

Selbstständige, die deshalb nicht arbeiten können, haben laut Clarinval Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 322,92 Euro (ohne Personen zu Lasten) bzw. 403,53 Euro (mit Personen zu Lasten) für diese fünf Tage. „Es ist wichtig, dass wir unsere Selbstständigen weiterhin unterstützen, um die notwendigen, aber restriktiven Entscheidungen der Regierung zu kompensieren“, so der Minister.

Voraussetzung ist, dass Selbstständige ihre Tätigkeit während dieser Zeit vollständig unterbrechen. Sie haben keinen Anspruch auf den finanziellen Zuschuss, wenn sie erwerbsunfähig sind oder von zu Hause aus arbeiten können.(belga/sue)

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