Kinderpornografie auf dem Handy gesammelt

<p>Kinderpornografie auf dem Handy gesammelt</p>

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von einem Jahr sowie die Mindestgeldstrafe von 500 Euro. Der Prokurator des Königs betonte aber, dass er sich nicht einem Strafaufschub widersetzen werde.

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Kommentare

  • Und was ist mit dem Fall der schon 10 Jahre bekannt ist?

  • Wenn ich das lese hört es sich sa an als ginge es um den Prpkurator des Königs! Da nur der Angeklagte sich widersetzen kann!

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2 Comments