Die Geflügelpest ist eine für Hühner, Puten und viele andere Vögel hochansteckende Tierseuche. Durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln bestehe die Gefahr, dass sich auch Tiere in Nutzgeflügelhaltungen und anderen Vogelbeständen anstecken.
Das zuständige Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der Städteregion Aachen ruft deswegen gewerbliche und private Tierhalter auf, wachsam zu sein. Eine Stallpflicht bestehe in der Städteregion derzeit nicht: „Wer Geflügel hält, sollte aber jetzt schon Vorkehrungen für den Fall treffen, die Tiere wegen einer Aufstallungsverpflichtung in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen“, hieß es in einer Mitteilung der Städteregion. Grundsätzlich seien Personen in Deutschland, die Geflügel halten, verpflichtet, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse NRW und dem örtlichen Veterinäramt zu melden. Das gilt im Nachbarland für private Haltungen ebenso wie für gewerbliche und unabhängig von der Zahl der Tiere.
Auf der Homepage finden sich ebenfalls Hinweise zur Anmeldung einer Tierhaltung sowie das entsprechende Formular. Bei einem Ansteckungsverdacht in der eigenen Geflügelhaltung ist das Veterinäramt der Städteregion Aachen sofort zu informieren. Erkranken Vögel, treten eine oder mehrere der folgenden Krankheitssymptome gehäuft auf: gesträubtes Federkleid, Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, wässrig-schleimiger grünlicher Durchfall, abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen, Kopfödeme, Blutstauung oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen, plötzliches Aussetzen der Legeleistung oder dünne, verformte Eier.
Für Personen ohne unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren sei das Geflügelpest-Virus keine Gefahr, hieß es.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und wie Tierhalter ihren Tierbestand schützen können, sind auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) unter dem Stichpunkt „Tierseuchengeschehen“ zu finden. Zur Frage, ob die Geflügelpest auch für Menschen ansteckend ist, informiert das zuständige NRW-Ministerium wie folgt: „Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.“
Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, sei das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch werde vor dem Verzehr erhitzt, sodass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen sei bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort seien Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt, hieß es. „Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel“, teilte das NRW-Ministerium weiter mit. (red/sc)

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