Die Polizeiverordnung bleibt vom 12. bis 15. März in Kraft. Lediglich für die Plakatkleber wird eine Ausnahme gemacht. Sie dürfen ihrem Treiben nachgehen, allerdings in Gruppen von maximal vier Personen.
Die Polizeiverordnung bleibt vom 12. bis 15. März in Kraft. Lediglich für die Plakatkleber wird eine Ausnahme gemacht. Sie dürfen ihrem Treiben nachgehen, allerdings in Gruppen von maximal vier Personen.
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